Die Ortskrankenkasse
Als Ortskrankenkasse bezeichnet man im allgemeinen die AOK. Von dieser gibt es zur Zeit in Deutschland noch 15 Selbstständige. Durch zahlreiche Fusionen sind sie jedoch nicht mehr in allen Bundesländern selbständig. Fast ein Drittel der Deutschen Bürger sind bei der AOK für den Krankheitsfall versichert. Eine Besonderheit der Ortskrankenkasse ist die Überwachung durch die Landesgesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer.
Diese beaufsichtigen die einzelnen AOKs im Sinne der Gesundheitspolitik und sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden und im Sinne der vorgegebenen Politik gearbeitet wird. Auch wenn die AOK aus 15 eigenständigen Ortskrankenkassen besteht, so treten sie doch alle unter dem selben Logo auf und sind so auf den ersten Blick nicht voneinander zu unterschieden.
Bei der Gesundheitsvorsorge unterscheidet sich die AOK kaum bis gar nicht von der Konkurrenz. So bestehen ihre Leistungen aus Pflichtleistungen, aber auch über Zusatzleistungen. In Fall von zusatzleistungen entscheidet die Ortskrankenkasse häufig nach Dringlichkeit und Notwendigkeit der Leistung die übernommen werden soll. Darüber hinaus können auch nur Teile der Leistungen übernommen werden, so das der Versicherte zuzahlen muss wenn er die Leistung wirklich in Anspruch nehmen möchte.